Bürger-News
Volksbegehren "Landtag verkleinern"
Volksbegehren - Landtag verkleinern
Aktuell läuft das Volksbegehren „Landtag verkleinern". Das Volksbegehren wurde vom Innenministerium am 10.06.2024 zugelassen. Bürgerinnen und Bürger, die dieses Volksbegehren unterstützen wollen, können sich auf einer Liste in der TIBS (Tourist-Information und Bürger-Service) eintragen.
Ziel der Antragsteller ist, zu verhindern, dass der Landtag von derzeit 154 Abgeordneten durch die Wahlrechtsreform nicht über 200 Abgeordnete anwächst.
Vorschlag des Volksbegehrens: Die Antragsteller des Volksbegehrens befürchten, dass der Landtag mit derzeit 154 Abgeordneten durch die Wahlrechtsreform auf über 200 Abgeordnete anwachsen könnte. Der Gesetzesentwurf schlägt daher vor, die Wahlkreise in Baden-Württemberg auf 38 zu verkleinern und die Anzahl der Abgeordneten auf 68 zu begrenzen. Eine Verkleinerung des Landtags könne zur Effizienzsteigerung der Arbeit des Landtags und gleichzeitig zu einer erheblichen Kostenreduktion beitragen, argumentieren die Verfechter des Begehrens.
Bürgerinnen und Bürger haben zwei Möglichkeiten, an dem Volksbegehren teilzunehmen.
Wie lange läuft das Volksbegehren und wie kann man teilnehmen
Freie Unterschriftensammlung
Vom 12.08.2024 bis 11.02.2025 findet die „freie Unterschriftensammlung" durch die Vertrauensleute des Volksbegehrens statt. Dies kann auf unterschiedlichem Weg erfolgen: Durch Gespräche an der Haustür, durch Infostände oder durch das Herunterladen und Unterzeichnen eines entsprechenden Formulars auf den Internetseiten der Verantwortlichen unter www.landtag-verkleinern.com
Die unterschriebenen Formblätter müssen anschließend bei der TIBS abgegeben werden, wo das Unterschriftsrecht eines jeden Unterzeichnenden geprüft wird. Die Formblätter verbleiben bei der TIBS und werden nach Ende der Sammlung an die zuständige Stelle weitergeleitet.
Amtliche Unterschriftensammlung
Vom 11.09.2024 bis 10.12.2024 findet zusätzlich noch die „amtliche Unterschriftensammlung" statt. Die Unterschriftslisten liegen bei der TIBS aus. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können auf der Liste unterzeichnen. Die Unterschrift kann zu den üblichen Öffnungszeiten geleistet werden.
Unterschreiben darf jeder der 16 Jahre und in Baden-Württemberg wahlberechtigt ist.
Montag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Kontakt
Gemeinde Gailingen am Hochrhein
Bürgermeisteramt Gailingen
Hauptstraße 7
78262 Gailingen am Hochrhein
Tel.: +49 (0) 7734 9303 0
Fax: +49 (0) 7734 9303-50
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